Exemplarisch am Ablauf eines tragischen Storchenschicksals soll hier der Aspekt von Grenzen und Möglichkeiten des Handelns zur Besserung der Verhältnisse aufgezeigt werden ...
Der Parkplatz-Storch
Storchendrama von Görsbach
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Nachdenkliches zum Storch
Die Natur braucht sich nicht anzustrengen, bedeutend zu sein. Sie ist es.
(Robert Walser 1878-1956, Schweizer Schriftsteller)
Ich möchte diese Seite mit einer kleinen Begebenheit einleiten, die vordergründig betrachtet eher "alltäglich" erscheinen mag. Aber sie impliziert einen Sachverhalt, der sie sehr bedeutsam erscheinen läßt. Es geht nämlich um einen erfolgreichen Storchenexperten aus Norddeutschland, der seit Jahren hervorragende Arbeit für die Störche und die Natur leistet: Udo Hilfers. Leider wird dessen Kompetenz nicht von allen seiten so gesehen. Mir wurde wiederholt, als ich dessen Verdienste und Leistungen rühmte, entgegengehalten: "Der Mann ist umstritten!" Nun ist es in solchen Fällen sinnvoll, nachzufragen, wer denn überhaupt die Substanz für eine derartige Disqualifizierung geliefert hat. Und da wird man sehr schnell fündig: es wird mit Unterstellungen gearbeitet, z.B. es handele sich um eine Storchenzuchtanstalt. Dabei würde bereits ein einziger Besuch an Ort und Stelle, nämlich in der Storchenpflegestation Wesermarsch (Berne-Glüsing) alle der gemachten Unterstellungen ad absurdum führen, sie entkräften. Schon naiv mutete es an, als mich ein Kritiker von Herrn Hilfers hervorragender Arbeit dann einmal noch fragte: "Finden die Störche dort oben überhaupt genug Nahrung?" Besser kann man nicht zeigen, daß man sich nie am Ort des Geschehens sachkundig gemacht hat, gleichwohl mit haltloser Kritik nicht geizt ... Übrigens: die hier kritisieren, auch derjenige in meinem vorgenannten Beispiel, verstehen sich als anerkannte Storchenexperten (was die allermeisten von ihnen ja auch sind), geben sich faktisch als eine Art "Sachwalter" storchenbezogener Angelegenheiten und störchischen Wohlergehens aus (übersehen dabei jedoch nicht selten die Leistung anderer und die Möglichkeiten des gegenseitigen Lernens und Erfahrungszuwachses) und haben -- in vielen Fällen muß man dann vor dem Hintergrund der "geistigen Einigelung" bzw. "Abkapselung von Innovationen" sagen: leider -- erhebliche Definitionsmacht auch in der allgemeinen Meinungsbildung und daraus resultierender Entscheidungsfindung.
Und das bringt mich nun zum Storch Frieda, einem Findling. (Übrigens sollte man von der Namensgebung nicht auf das Geschlecht des Storches schließen, es ist bislang nicht mit Sicherheit festzustellen.) Dem Storch fehlte die Distanz zum Menschen. So hielt er sich immer wieder dort auf, wo Menschen waren, suchte immer wieder Supermarktparkplätze auf, dies wohl auch in der Hoffnung von Menschen Futter zu bekommen. Frieda war vermutlich von Menschenhand aufgezogen worden und ihm fehlte somit das übliche natürliche Verhalten, zu dem auch das Beanspruchen einer gewissen Fluchtdistanz gehört. (Bei Störchen ist sie zwar etwas weniger als beispielsweise bei Kranichen, aber je nach Situation halten sie ca. 100 bis 200 Meter als Mindestabstand ein; man darf sich jedoch nicht täuschen lassen, wenn man zum Beispiel während Pflugarbeiten von Bauern Störche in unmittelbarer Traktornähe sieht: sie wissen genau, wann es für sie "gefährlich" werden könnte und sobald der Bauer seinen Traktor verlassen würde, flögen sie unverzüglich wieder auf einen für sie sicher erscheinenden Abstand.)
Nachdemd der "Parkplatz-Storch" Frieda aus Querfurt sich immer wieder auf Parkplätzen im Saalekreis und in Thüringen aufgehalten hat, also alles andere als in den Süden ziehen zu wollen unternahm, hat man den Storch nun in die Storchenpflegestation Wesermarsch (Berne-Glüsing, nördlich von Bremen) gebracht, wo er unter Artgenossen nun lernen soll, wieder wie ein "normaler" Storch sich zu verhalten.
Lange Zeit hatte Frieda sich zusammen mit dem Artgenossen Lostinchen tagelang auf dem Parkplatz des Hagebaumarktes in Querfurt herumgetrieben und sich von Kunden füttern lassen. Letztlich kamen die beiden Störche -- denn die Situation war für sie ja alles andere als ungefährlich -- in den Erlebnistierpark Memleben (Burgenlandkreis), flogen von dort dann (sie hatten "Freiflug") auch weg. Wo Lostinchen verblieben ist, weiß man nicht; Frieda jedenfalls tauchte bald darauf allein wieder in Thüringen auf. Sie bzw. er wurde dann in die Falknerei Rennsteig (in Thüringen) gebracht, von dort aber transportierte eine engagierte Storchenfreundin den Storch zu Udo Hilfers in die Storchenpflegestation Wesermarsch. In der Storchenpflegestation kann Frieda nun bald (nach einer kurzen Zeit in Quarantäne) zusammen mit über 50 Störchen das übliche Storchenverhalten (wieder) erlernen. In Berne-Glüsing werden die Störche fernab von Besuchern in einem riesigen Areal gehalten, können jedoch, da es sich um ein nach oben offenes System handelt, sobald sie bei Kräften und entsprechend entwickelt sind, sich selbst "auswildern". Ich habe mir selbst die Arbeit in Berne mehrfach angesehen und bin von diesem Konzept sehr überzeugt. Udo Hilfers äußert sich vorsichtig dahingehend, daß Frieda vielleicht bereits 2017 normal ausgewildert sein wird. Auch weist er darauf hin, dass man sich derzeit nicht sicher sein kann, ob Frieda nicht ein Frieder ist ...
Weshalb hat sich Frieda denn so völlig storchenuntypisch verhalten? Die Antwort scheint einfach und sei hier etwas detaillierter wiederholt: Der Storch war in Sachsen-Anhalt unfachmännisch von Hand aufgezogen und dabei auf den Menschen geprägt worden. Sie / Er kam dann auf den Storchenhof Loburg, wurde dort in eine kleine Storchengruppe integriert, um dann im September 2016 wieder ausgewildert zu werden. Laut dem Chef des Loburger Storchenhofs, Michael Kaatz, war die Zeit der Umgewöhnung wohl zu kurz. (vgl. hierzu und zur weiteren Thematik u.a. Thüringer Allgemeine vom 27.10.2016 sowie mz-web.de/24995688 ©2016)
Auch an dieser Stelle möchte ich nochmals feststellen: Der mit Frieda ausgeflogene Storch Lostinchen kam nicht zurück, über den Verbleib herrscht bislang Unkenntnis. Vielleicht hat er / sie ja doch den Anschluß an andere Storchengruppen geschafft und ist mit diesen dann in den Süden geflogen ...
Kleiner Exkurs:
Um zu zeigen, wie teilweise unterschiedlich mit Störchen in Not verfahren wird (das Beispiel "Görsbach", für mich ein abschreckendes!, wird weiter unten dann zur Bildung einer eigenen Meinung dargestellt werden), hier etwas Näheres zum Umgang mit Frieda und Lostinchen im Rahmen einer kleinen Zusammenfassung ...
1. Nachdem sie sich vier Tage im Querfurter Hagebaumarkt aufgehalten hatten, wurden sie in den Erlebnistierpark gebracht, auch um eine weitere Gefährdung der Störche auszuschließen.
2. Das Einfangen der Störche erwies sich als relativ problemlos, weil sie sehr auf den Menschen geprägt sind.
3. Im Erlebnistierpark wurden sie am Teich (Größe 10x15 Meter, als Biotop angelegt) wieder freigelassen. Dort können sie selbst entscheiden, ob sie fliegen wollen oder nicht.
4. Weil die Tiere bereits ziemlich abgemagert waren, wurden sie zunächst mit Küken gefüttert.
5. Dann flogen sie ihre Runden und auch etwas weiter; sie sollen sich auch an der Unstrut aufgehalten haben.
6. Das Nahrungsangebot für Störche sei in Memleben und Umgebung ausreichend, so der Parkchef Gehrmann
7. Es gab eine enge Zusammenarbeit hinsichtlich Fütterung und möglicher Auswilderung mit dem Storchenhof Loburg, dem Landkreis und dem Erlebnistierpark.
8. Die Tiere sollten lernen, sich wieder selbst zu versorgen; dazu sind die Unstrut-Wiesen grundsätzlich gut geeignet.
9. Sollte sich die Nahrungsversorgung der beiden Störche sich wieder verschlechtern, würde geprüft werden, ob sie zurück nach Loburg zur Vorbereitung auf eine spätere Auswilderung kämen.
10.Der Abfang der Tiere war aus Gründen des Tierschutzes gerechtfertigt, so ein Sprecher der Naturschutzbehörde!!! (Das sollten einmal all jene sich vor Augen halten, die eher laisser-faire leben ...)
Dr. Michael Kaatz betonte, daß das Ziel auf jeden Fall sei, die Störche in ihr natürliches Verhalten zurückzuführen. Auch verwies er darauf, daß in Sachsen-Anhalt bisweilen immer wieder auch Störche überwintern, "fünf bis sechs".
Weshalb durften die Tiere zunächst in Memleben bleiben? "Da sie Freiflug haben, können sie erstmal dort bleiben", so der Geschäftsführer des Storchenhofes Loburg, Michael Kaatz. Die Tiere sollten jedoch nicht zusätzlich gefüttert werden (so übrigens auch der Landkreis). Zudem hoffte er, daß sie "vielleicht (...) noch einmal eine Zugschub (kriegen)." (mz.web.de, ebd.)
Wie es weiterging, wurde weiter oben schon ersichtlich. Gleichwohl zur Abrundung: Frieda, der Weißstorch wurde dann in Friedrichroda aufgefunden; dort erregte er Aufsehen hinter einem Kaufmarkt, weil er zutraulich auf die Menschen zuschritt statt zu fliehen. Wohl hoffte Frieda wieder auf: Futter ... In der Folge wurde Frieda in die Greifenwarte "Am Rennsteig" gebracht. Da Frieda jedoch nicht dort bleiben konnte, auch auf Dauer da nicht optimal versorgt werden konnte, war guter Rat teuer! Und man fand eine optimale Lösung für Frieda. "Die Falkner aus Ruhla sind froh, eine Lösung gefunden zu haben. Nirgendwo anders hatten sie Unterstützung erhalten können, da weder der Vogelschutzwarte in Seebach noch der zuständigen Naturschutzbehörde geeignete Pflegemöglichkeiten zur Verfügung stehen." (Thüringer Allgemeine, 27.10.2016 / Susanne Reinhardt) Wie sah wohl nun jene für Frieda beste aller möglichen Lösungen aus? (Vielleicht springen die Leser nochmals zum Beginn dieser Seite zurück ...) Frau Ortrud Hock, Mitglied der Vogelschutzwarte Loburg in Sachsen-Anhalt und Betreiberin des Weißstorch-Netzwerkes holte den Storch auf eigene Kosten ab und brachte ihn hoch in den Norden zu --- ja, zu Udo Hilfers, dem Betreiber der Storchenpflegestation Wesermarsch in Berne-Glüsing ...
Vielleicht wird man (natürlich nicht nur) in Thüringen nun auf allen Ebenen so langsam begreifen, daß es durchaus Hilfsmöglichkeiten für Störche gibt, wenn man selbst nicht mehr weiter weiß, wenn man selbst -- aus welchen Gründen auch immer -- bei Problemlagen überfordert ist. Eben: Voneinander lernen, ist manchmal doch eine ganz zielführende Methode! (Weiter unten bei meiner Darstellung des Dramas um die Störche in Görsbach 2016 wird endgültig klar werden, weshalb ich hier so argumentiere ...)
Was tun, wenn ein Wildtier in Not geraten ist? Nachfolgend einen Hinweis (ohne Rechtsverbindlichkeit!) sowie relevante Auszüge aus dem Bundesnaturschutzgesetz:
Dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zufolge ist es generell verboten, Tiere der besonders geschützten Arten – dazu zählen beispielsweise Vögel, Igel oder Eichhörnchen - der Natur zu entnehmen. Paragraph 43 (6) BNatSchG zufolge ist es allerdings zulässig, kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufzunehmen um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die zuständige Untere Naturschutzbehörde abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, ist die Aufnahme des Tieres unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde zu melden.
Ist ein Nottransport von gesetzlich geschützten Wildtieren erforderlich, der hierfür zuständige Landkreis ist aber z. B. wegen des Wochenendes oder Dienstschlusses nicht sofort kontaktierbar, so wenden Sie sich ggf. an: Rettungsleitzentrale unter Notruf: 112 Hierüber wird das Notwendige veranlasst
Ein Blick in die gesetzliche Grundlagen kann nie schaden, ganz im Gegenteil ...
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
§ 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
(1) Von den Besitzverboten sind, soweit sich aus einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 5 nichts anderes ergibt, ausgenommen
1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten, die rechtmäßig
a) in der Gemeinschaft gezüchtet und nicht herrenlos geworden sind, durch künstliche Vermehrung gewonnen oder aus der Natur entnommen worden sind,
b) aus Drittstaaten in die Gemeinschaft gelangt sind,
2. Tiere und Pflanzen der Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4 aufgeführt und vor ihrer Aufnahme in die Rechtsverordnung rechtmäßig in der Gemeinschaft erworben worden sind.
Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b gilt nicht für Tiere und Pflanzen der Arten im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b, die nach dem 3. April 2002 ohne eine Ausnahme oder Befreiung nach § 43 Absatz 8 Satz 2 oder § 62 des Bundesnaturschutzgesetzes in der bis zum 1. März 2010 geltenden Fassung oder nach dem 1. März 2010 ohne eine Ausnahme nach Absatz 8 aus einem Drittstaat unmittelbar in das Inland gelangt sind. Abweichend von Satz 2 dürfen tote Vögel von europäischen Vogelarten im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb, soweit diese nach § 2 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes dem Jagdrecht unterliegen, zum persönlichen Gebrauch oder als Hausrat ohne eine Ausnahme oder Befreiung aus einem Drittstaat unmittelbar in das Inland verbracht werden.
(2) Soweit nach Absatz 1 Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten keinen Besitzverboten unterliegen, sind sie auch von den Vermarktungsverboten ausgenommen. Dies gilt vorbehaltlich einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 5 nicht für aus der Natur entnommene
1. Tiere und Pflanzen der streng geschützten Arten und
2. Tiere europäischer Vogelarten.
(3) Von den Vermarktungsverboten sind auch ausgenommen
1. Tiere und Pflanzen der streng geschützten Arten, die vor ihrer Unterschutzstellung als vom Aussterben bedrohte oder streng geschützte Arten rechtmäßig erworben worden sind,
2. Tiere europäischer Vogelarten, die vor dem 6. April 1981 rechtmäßig erworben worden oder in Anhang III Teil A der Richtlinie 2009/147/EG aufgeführt sind,
3. Tiere und Pflanzen der Arten, die den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG unterliegen und die in einem Mitgliedstaat in Übereinstimmung mit den Richtlinien zu den in § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 genannten Handlungen freigegeben worden sind.
(4) Abweichend von den Besitz- und Vermarktungsverboten ist es vorbehaltlich jagd- und fischereirechtlicher Vorschriften zulässig, tot aufgefundene Tiere und Pflanzen aus der Natur zu entnehmen und an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben oder, soweit sie nicht zu den streng geschützten Arten gehören, für Zwecke der Forschung oder Lehre oder zur Präparation für diese Zwecke zu verwenden.
(5) Abweichend von den Verboten des § 44 Absatz 1 Nummer 1 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu melden. Diese kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen.
(6) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zulassen, soweit dies für die Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen erforderlich ist und Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft dem nicht entgegenstehen. Ist für die Beschlagnahme oder Einziehung eine Bundesbehörde zuständig, kann diese Behörde Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten im Sinne von Satz 1 zulassen.
(7) Die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden sowie im Fall des Verbringens aus dem Ausland das Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen
1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden,
2. zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt,
3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung,
4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder
5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.
Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG weiter gehende Anforderungen enthält. Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/147/EG sind zu beachten. Die Landesregierungen können Ausnahmen auch allgemein durch Rechtsverordnung zulassen. Sie können die Ermächtigung nach Satz 4 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.
(8) Das Bundesamt für Naturschutz kann im Fall des Verbringens aus dem Ausland von den Verboten des § 44 unter den Voraussetzungen des Absatzes 7 Satz 2 und 3 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen, um unter kontrollierten Bedingungen und in beschränktem Ausmaß eine vernünftige Nutzung von Tieren und Pflanzen bestimmter Arten im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b sowie für gezüchtete und künstlich vermehrte Tiere oder Pflanzen dieser Arten zu ermöglichen.
Zuständigkeit (Welche Behörde ist jeweils zuständig?): Erstbefassungsprinzip (demnächst hier ausführlich!)
Die Vorgeschichte zum "Storchendrama Görsbach":
---- demnächst hier ----
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Joachim Buchenau M.A., Tanzbergweg 11a 86874 Tussenhausen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Diese Mail (die Görsbacher Storchendramatik im Jahre 2016 betreffend) mit ihrem ausführlichen Anhang (pdf-Datei; meine Bewertung der Vorgänge um die tote Görsbacher Störchin "Mathilda" und deren drei verstorbenen Küken wegen Futtermangels und nicht mehr möglichen Behuderns u.a.) ergeht ausnahmslos an all jene Stellen und Personen, die ich im Laufe dieses traurigen Storchenschicksals angesprochen und um effizienten Einsatz gebeten habe, auch an jene mit denen ich (aus unterschiedlichen Gründen) grundsätzlich nichts mehr zu tun haben wollte.
Ich halte diese Vorgehensweise, nämlich "alle" zu adressieren, für ein Gebot der Fairness sowie notwendig hinsichtlich Partizipation und Diskursverhalten. Wer sich mit meinem Schreiben aus welchen Gründen auch immer nicht (weiter) auseinandersetzen möchte, wird sicherlich die ihm / ihr gemäße Methode des Ignorierens finden und wählen. Allerdings verhehle ich nicht, daß ich eine gründliche und damit sachliche Rezeption meiner Ausführungen sehr begrüßen würde, nicht zuletzt mit dem Gedanken, um daraus wie auch immer geartete Konsequenzen für zukünfiges Verhalten auf allen Seiten ziehen zu können.
Um Fehlinterpretationen durch kursive Zusammenfassung zu vermeiden, sind meine Ausführungen bewusst umfangreicher geraten. Für all diejenigen, die aus Zeitgründen oder entsprechender Interessenbezogenheit sich meiner umfangreicheren Bewertung nicht widmen können / wollen, seien deshalb in Stichpunkten nachfolgend meine Überlegungen in kürzerer Ausführung angeführt. Gleichwohl betone ich: diese kurzgefassten Aussagen sind zur Vermeidung von Falschauslegungen ausschließlich im Zusammenhang meiner umfangreicheren Darbietungen zu sehen und adäquat zu interpretieren.
Vorab: Im Geschehen um das Görsbacher Storchennest (3 tote Küken, eine schwer verletzte Adultstörchin, der man dort nicht helfen konnte und die letztlich an einer Sepsis verstarb!) wurde meiner Ansicht nach sehr, sehr viel falsch gemacht, dies auf verschiedenen Ebenen, aber daraus ist, so man will, sehr viel an Erkenntnis zu gewinnen, wie man es zukünftig besser und zielführend auch im Sinne des Erhaltens von Storchenleben machen könnte!
Aus meiner nun abschließenden (vorläufigen = d.h. ich bin allein schon als Vertreter der Diskurstheorie stets für Revision von Urteilen u.ä. offen, wenn die "Kraft der Argumente" dies notwendig erscheinen lässt!) Beurteilung der Angelegenheit ergibt sich folgende (sicherlich subjektive, gleichwohl um Objektivität bemühte) Sichtweise:
1. Mittels Kamera und Beobachtungen wurde die Gefahrenlage für die Altstörchin und ihre Küken im Görsheimer Storchennest sehr früh offenkundig. Man hätte also zumindest in Teilen, wenn nicht sogar umfassend, helfend und das Leben rettend eingreifen können.
2. Als absehbar war, dass die Küken nicht mehr ausreichend Nahrung erhalten konnten und auch eine konsequente Behuderung auf Grund der Verletzung der Störchin nicht mehr möglich war, hätte man rechtzeitig eingreifen können und müssen, um zunächst das Leben der Küken zu retten. (Es soll natürlich nicht unerwähnt bleiben, dass ein Jungstorch trotzdem überlebt hat, was jedoch keine Schlüsse auf eine Legitimation für ein wie auch immer geartetes Nichteingreifen zulässt!)
3. Die durch Schnur und Stock behinderte Störchin war augenscheinlich unfähig, sich artgemäß zu bewegen und zu setzen. Sie hätte also von ihrer Behinderung befreit werden müssen. Dass dies nicht einfach ist, bezweifelt niemand, der sich mit Störchen und deren Verhalten gut auskennt. Dass es aber möglich ist, einen verletzten Storch einzufangen und dann Hilfe zuteil werden zu lassen, kann durch zahlreiche Fälle deutschlandweit belegt werden. (Nur ein Beispiel: Für kostenträchtige und aufwandreiche Besenderung von Störchen scheut man auch keine Mühe, sie einzufangen. Andere Beispiele z.B. für erfolgreiche Lebensrettungsmaßnahmen bzw. Heilung von Verletzungen bei Störchen bzw. Jungstörchen mittels "Einfangen" kann ich gerne bei Bedarf nachweisen.)
Für Görsbach lagen einschlägige Hilfsangebote, z.B. aus dem bayerischen Raum (Erlangen und Höchstadt/Aisch), vor. Auch andere Stellen hatten sich intensiv mit Tipps und Hilfsangeboten bemüht. All jene Angebote wurden jedoch von Görsbacher und Nordhauser Seite als nicht zielführend, nicht durchführbar, nicht akzeptabel bewertet und somit verworfen; entsprechend wurde die Entwicklung dann vor Ort weiter "beobachtet". Das Endergebnis ist bekannt: 3 Küken starben, die verletzte Störchin verlor dann nach einiger Zeit ihr Bein gänzlich durch Absterben und konnte erst, nachdem sie völlig erschöpft und überhaupt nicht mehr fluchtfähig war, "eingefangen" werden.
3a) Während des Verlaufs, also während das ganze Elend längst schon unübersehbar war, gab es von den zuständigen bzw. sich für zuständig haltenden Stellen Äußerungen wie "Dem Storch geht es gut" und man habe die ganze Angelegenheit unter Kontrolle. Diese Darstellungen und Einschätzungen waren auf Grund der bekannten Entwicklung jedoch weder nachvollziehbar noch akzeptabel. Auch wurde wiederholt die "Wildtier-These" als Argument verwendet, wonach man -- sinngemäß -- da eben nichts machen könne, da es sich um ein Wildtier handele.
4. Der Kontakt mit dem Storchenhof Loburg wurde allerdings -- nicht gerade unverzüglich -- aufgenommen, aber Hilfe vor Ort konnte von jener Stelle nicht geleistet werden, höchstwahrscheinlich auch, weil man in Loburg selbst zeitlich bereits keinen großen Spielraum wegen der dort drängenden Aufgaben hat. So blieb es m.W. zunächst nur bei theoretischem Rat, mir selbst wurde von dort ganz zu Beginn des absehbaren Dilemmas gesagt, in erster Linie muss unbedingt zunächst die Untere Naturschutzbehörde eingeschaltet werden, dies hätte absolute Priorität. Loburg wurde allerdings dann durch Tat tätig, als die Störchin das Bein bereits verloren hatte (nochmals: völlig entkräftet war sowie in der Folge eingefangen werden konnte); sie wurde nun nach Loburg auf den dortigen Storchenhof gebracht. Es gelang dort auch, die Störchin wieder zu Kräften zu bringen und es wurde in einem deutschlandweit Aufmerksamkeit erweckenden Aufruf für eine Prothese geworben. Mittels Fürsorge und intensiver Pflegearbeit von Dr. Mensing und Team in Magdeburg wurde versucht, der Störchin wieder zu einem wenigstens halbwegs guten Storchenleben zu verhelfen. Es schaute zunäächst auch alles recht erfolgversprechend aus -- dies natürlich in einem relativen Sinn zu sehen.
5. Eine Anmerkung kann aus meiner Sicht hier nicht oft genug wiederholt werden: Bei rechtzeitigem und kompetentem Eingreifen hätten sowohl der Tod der Küken als auch der Beinverlust der Störchin höchstwahrscheinlich verhindert werden können! Hier sehe ich, dass bereits als das zukünftige Elend und Leiden absehbar waren, eine durchaus mögliche Hilfeleistung unterlassen bzw. nicht erbracht werden konnte. Aber auch die von mir kontaktierten Behörden und Stellen wirkten auf mich nicht unbedingt so, dass man den Eindruck haben konnte, sie hätten die Dringlichkeit des Handelns erkannt. (Davon zeugt auch entsprechende Korrespondenz.) Andere Personen, die sich gleichermaßen für die Störchin und -- zu deren Lebzeiten -- für die Küken einsetzten, hatten übrigens denselben Eindruck.
6. Relativ unerwartet - ihr ging es durch die kompetente Behandlung des Tierarztes verbunden auch mit Physiotherapie schon viel besser -- verstarb die Störchen "Mathilda" dann aber an einer Sepsis. Mögliche Ursache für diese Blutvergiftung könnte eine Entzündung am Stumpf ihres Beines gewesen sein, so der Geschäftsführer des Storchenhofs Loburg, Michael Kaatz (laut T-online vom 23.10,2016: "Storchendame Mathilda nach langer Therapie gestorben") Konkreter wurde da schon Dr. Niels Mensing, der sich mit seinem 12-köpfigen Team fast drei Monate um die schwer verletzte Störchin gekümmert hatte und mit den Worten "Ich habe noch nie so um ein Wildtier gekämpft." seiner Trauer um Mathilda Ausdruck verlieh: "Doch schwere Entzündungen hatten ihrem Immunsystem zu sehr zugesetzt." (Quelle: Bild Online vom 12.10.2016, Melanie Fischer: Bizzarer Streit um Kadaver. Wem gehört die tote "Mathilda"? Inwieweit das so sehr angegriffene Immunssystem eine Folge des allzu langen Zusehens und Abwartens war, als die schwer verletzte Störchin noch in ihrer dann gesundheitsbedingt nur mehr relativen Freiheit lebte, sei einmal dahingestellt, positive Auswirkungen dürften jene Umstände aber wohl kaum gehabt haben ...
Seiner sicherlich tierliebenden Einstellung auch der nun toten Störchin gegenüber wollte Dr. Mensing "Mathilda" auf dem Gelände der Tierklinik würdevoll beerdingen. Soweit kam es dann aber leider nicht, denn -- für die allermeisten auch emotional engagierten Begleiter der ganzen Szenerie wohl sehr unerwartet und auch mit kaum einem Hauch von Verständnis begleitet -- forderte nun Andreas Rzehak (52), auf dessen Grundstück ein Storchennest ("storchenresidenz" nach dessen Duktus) steht, laut Bild Online die tote Störchin zurück, um sie ausstopfen und in der Vogelschutzwarte Seebach ausstellen zu lassen. Dieser Aufforderung kam die Untere Naturschutzbehörde in Nordhausen durch ihre Genehmigung nach, Dr. Mensing musste die tote Störchin demzufolge wieder aushändigen und sie konnte so eben nicht würdevoll beerdigt werden. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, dass auch Tiere eine Würde haben, sie sind rechtlich auch nicht mehr einer "Sache" gleichgestellt! Dies führt nahtlos zu Punkt 7 mit gewollter Überschneidung.
7. Dr. Mensing aus Magdeburg, der behandelnde Tierarzt, wollte nun dem Tier eine würdevolle Bestattung ermöglichen, ein Akt, der nach all dem Leiden des Tieres und einer moralisch-ethischen Zuwendung zum Todesfall, sicherlich angemessen gewesen wäre.
Diese Bestattung wurde jedoch dadurch verhindert, dass A. Rzehak, auf dessen Grundstück das Storchenest in Görsbach sich befindet und der dort als "Storchenvater" gesehen wird, die Herausgabe der toten Störchin verlangte, also Besitz- bzw. Eigentumsansprüche geltend machte. Zuständig für eine Entscheidung sah sich die Untere Naturschutzbehörde in Nordhausen (ausführlich dazu in meinem Anhang!) und gab dem Verlangen Rzehaks statt, die Störchin ausstopfen und ausstellen zu lassen, dies -- so Rzehaks Worte wörtlich bzw. sinngemäß -- als "Mahnmal", denn der Mensch sei Schuld am Schicksal der Störchin. Diese Argumentation dürfte zumindest sehr verkürzt sein, zumindest dann, wenn nicht dokumentiert wird, was unter "der Mensch" hier zu verstehen ist. Will man sich der Schuldfrage hier überhaupt stellen, dann ist gewiss auch zu prüfen, inwieweit Verzögerungen im Handeln oder unterlassenes Handeln Mitverurscher sind ...
8. Die Störchin dürfte zum Zeitpunkt meines Schreibens bereits ausgestopft sein. Vielleicht steht sie auch bereits als "Mahnmal" ... Und ich darf diesen Begriff hier nun selbst aufgreifen: "Mahnmal" wofür? Doch nicht nur dafür -- was sicherlich ein Gebot sein sollte! --, keine Schnüre und keinen anderen Unrat in die Natur zu entsorgen, was letztlich Lebenqualität für Mensch und Tier mindert, in einigen Fällen gar gegen Null reduziert. Vielleicht dann doch auch als Mahnmal dafür, wie man durch rechtzeitiges Handeln und Annahme von Hilfen bei Erkennen eigener Kompetenzgrenzen, Leben und Lebensqualität von Tieren retten kann bzw. könnte. Dazu bedarf es dann jedoch auch einer umfassenden und minutiösen Darstellung der Entwicklung um das Görsbacher Storchennest, will man auch nur in Ansätzen Ansprüchen wie Wissenschaftlichkeit, exemplarischer Darstellung als pädagogischer Impetus, etc. entsprechen. Ich habe jedoch nach allem erhebliche Zweifel, dass man diesen Weg gehen möchte bzw. wird. Die Störchin wird dadurch dann allerdings -- und das sollte man dann auch entsprechend benennen! -- zum reinen Angaff-Objekt, vielleicht gar mit Befriedigungspotenzial für Sensationslust -- reduziert. Und das würde sicherlich nicht dem entsprechen, was gemeinhin unter "Mahnmal" zu verstehen ist.
9. Wem meine Ausführungen als kontraproduktiv oder gar als 'Belästigung' erscheinen, wer ihnen gar ehrliches Engagement und Sorge abspricht, der (oder die) sollte sich zunächst nach seinem (ihrem) eigenen ideologischen Hintergrund überprüfen. Vielleicht versteht er / sie ja auch nicht, was tatsächlich geschrieben ist bzw. bemüht sich nicht darum, das erfassen zu wollen, was ich explizit ausdrücke, und interpretiert in einem Akt scheinbaren Verstehens das tatsächlich Ausgedrückte um, nicht selten gar bis zu Unkenntlichkeit hin. Jenem Personenkreis vermag ich natürlich nicht zu entsprechen. Auch jenen nicht, die bei Hilfsangeboten von "romanhaften Ausführungen" sprechen bzw. gesprochen haben und damit doch mehr oder weniger kundtun, dass sie zumindest im Interpretieren und Anerkennen komplexer Sachverhalte überfordert sind. Reduktion auf leicht Verständliches ist leider nicht immer möglich. Dies gilt ja für alle Bereiche menschlichen Schaffens und Denkens. Vielleicht fehlen in manchen Fällen auf Grund unterschiedlicher Bildungswege auch die Grundlagen für diskursive Auseinandersetzungen. Das meine ich nicht aus einer arroganten Sicht, nein, es soll vielmehr sagen, dass am Beginn jeglichen Tuns und Verhaltens jeweils das Bemühen um entsprechende Kompetenzen zu stehen hat, auch die offene Suche und Bereitschaft, Hilfen anzunehmen: ob es nun um Verständnis geistiger Inhalte geht oder um die Rettung von Störchen. (Somit also ein Aspekt von Grundsätzlichkeit!) Und aus meiner Sicht: lassen sich beide ohnehin nicht voneinander trennen, da es auch hier um die weiterführende Synthese von Theorie und Praxis geht. Und wenn aus einem Ministerium (wenn man mit kritischen Anmerkungen gegenüber Unterlassungen oder Fehlentwicklungen argumentiert) geäußert wird, man sei doch auf Ehrenamtliche angewiesen, dann widerspreche ich da auf gar keinen Fall, ganz im Gegenteil; aber Ehrenamt hat in der faktischen Wirkung doch jeweils nur den Wert, den die zugrundeliegende Kompetenz und Performanz zulassen, nicht wahr?!
10. In meinen zahlreichen und deutschlandweit geführten Gesprächen über den Umgang mit dem Storch als Wildtier habe ich natürlich auch immer wieder Problemfelder kennengelernt, welche häufig konstruktiv diskutiert werden, nicht selten leider auch eher auf eine dogmatische Weise abgehandelt werden (bisweilen bis hin zu halsstarriger Rechthaberei!), aber auch einige Aspekte, die teilweise sogar antagonistische Züge aufweisen (so z.B. das Dilemma in manchen Gebieten, das sich aus den Erneuerbaren Energien und Vogelflug ergibt bzw. ergeben kann). Eines dieser Dilemmata scheint aber auch die Darstellung der Geschehnisse in Storchennestern mittels Kamera zu sein. Die allermeisten Menschen dürften derartige Beobachtungsmöglichkeiten begrüßen (ich übrigens auch!); ich verstehe aber auch jene, die auf Webcams mit dem Argument verzichten, sie haben weder Zeit, Kraft noch Muße sich mit den daraus häufig ergebenden Stellungnahmen, Ratschlägen, Vorhaltungen, etc. seitens Beobachter abzugeben. So auch ein in Deutschland durchaus renommierter Storchenexperte mir gegenüber in einem persönlichen Gespräch. Selbsterklärend dürfte allerdings auch die Äußerung einer bayerischen Storchenbeauftragten sein, die mit sofortiger Abschaltung der Kamera drohte, wenn weiterhin kritische Anmerkungen als Folge von Beobachtungen eingehen sollten; sie hat jene "kritischen" Einlassungen sogleich als Aufforderung zu rechtswidrigem Handeln (z.B. bei Nesteingriffen in Not und Gefahr, bei Zufütterung in derartigen Fällen) einstufen zu müssen geglaubt. Wohl überflüssig zu bemerken, dass der von jener Dame zusätzlich gesehene nötigende Aspekt überhaupt nicht belegbar war ... Ein solches Verhalten erachte ich als Unfug und deplaziert. Letzten Endes muss jedoch jeder Webcam-Betreiber selbst wissen und verantworten, welche Qualität, welche Vorteile und welche Risiken bzw. Freuden sein Tun birgt. Das gilt übrigens auch für Webseiten hinsichtlich des Darstellungs-, Informations- und Meinungsgehalts und dem dadurch ausgelösten Pluralismus an Ansichten.
Wenn nun in Görsbach der Webcam-Betreiber, als er fortwährend auf das traurige Storchengeschehen im Nest, auf notwendige Hilfsmaßnahmen, auf etwaige Möglichkeiten, hingewiesen wurde, bisweilen sicherlich auch mit (m.E. deplazierte) Anfeindungen angegangen wurde, auf den Rat, die Kamera dann doch einfach abzuschalten, äußerte, er werde die Kamera dieses Jahr nicht abschalten, "damit die kompetenten Leute diese prekäre Situation weiterhin beobachten können und wenn es erforderlich ist, schnell und sinnvoll zu handeln (vermögen)" (vgl. Webseite "storchenresidenz.de" unter "Neues" vom 06.06.2016!), ist das für mich logisch zumindest nicht nachvollziehbar: denn zum Zeitpunkt jener Äußerung war alles schon längst geschehen, also viel zu spät für effektives Handeln, und irreversibel: drei Küken schon lange tot, die Störchin aufs schlimmste verletzt mit den fortschreitenden Degenerationserscheinungen am Bein. Es gab da für Experten wirklich keine neuen Erkenntnisse mehr zu entdecken, die den Störchen wirksam hätten helfen können; sie hatten vorher als es noch zielführend gewesen wäre nicht eingreifen wollen bzw. können, sie hätten zu jenem viel zu späten Zeitpunkt, was das Nestgeschehen angeht, auch nichts mehr tun können ... Also offensichtlich Makulatur, jene Wörter!
Dafür wurde auf der Webseite der "Storchenresidenz" berichtet und mit einem entsprechenden Kamerabild untermalt: "Dieses Wochenende konnte ich noch eine interessante Entdeckung machen. Es muss der Fuß von der Störchin sein der auf dem Nest Rand liegt. In ca.zwei bis drei Wochen müsste der Junge Storch flügge sein, erst dann kann ich an das Nest um nachzuschauen." (vgl. storchenresidenz.de/Neues vom 20.06.2016; Zitat wurde von mir im Original ohne Korrektur von sprachlichen Auffälligkeiten wiedergegeben!) Im Bild sieht man dann durch einen Hinweispfeil hervorgehoben den möglichen Rest vom Fuß ... Nun kann natürlich jeder "interessant" finden, wie es ihm beliebt. Aber mir persönlich erschließt sich diese Positionierung nicht, vor allem nicht in einem positiven, sprich: relevanten, Sinn, der auch nur irgendwelcher Erhellung dienen könnte. Ich frage mich da schon, ob nicht so eine Art "Sensationslust" handlungsleitend ist. Jedenfalls stelle ich mir Einfühlsamkeit und Mitgefühl bei Leiden gänzlich anders vor. Dazu gehört dann aber auch die Achtung vor dem Tod eines Tieres: nicht ausstopfen und darstellen, sondern würdevoll beerdigen sollte grundsätzlich (und die sich aus diesem Wort ergebenden Ausnahmen sind nirch nur rechtlich sehr, sehr eng begrenzt!) die Haltung sein. Und wenn man schon gerne wissenschaftlich sein und verfahren möchte, wenn man schon im Sinne von Aufklärung zu handeln vorgibt, dann wäre durchaus es einmal untersuchungswert, weshalb gerade in Görsbach all die Jahre relativ viele tote Küken zu verzeichnen sind. (vgl. Webseite a.a.O. unter "Legende", dort dann in "Tabelle zur Entwicklung des Storchennestes", Spalte 4 "Bemerkungen", dort dann jeweils "(...) tod"). Vielleicht könnte hier eine detailliertere Untersuchung aufzeigen, ob ggf. Hilfs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen notwendig bzw. möglich sind. Dies wäre aus meiner Sicht, sofern es nicht schon sukzessive geschieht, eine zielführende Aufgabe, wenn man an der Verbesserung der Verhältnisse für Störche ernsthaft interessiert ist. Eine solche Aufgabe ist natürlich meilenweit beispielsweise von einer Thematik wie "Soziale Fellpflege bei ehemaligen Huftierrassen" (Piontek 2004, Abschlussarbeit Universität Marburg) entfernt, aber vielleicht ergibt sich selbst daraus ein verstärkter Impetus in Ergänzung zu anderen Betrachtungsperspektiven für den Umgang mit dem doch sehr weitreichenden Spannungsgefüge Tier -- Entwicklung (Grenzen und Möglichkeiten) -- Leben --Tod -- Würde und einer erweiterten bzw. erweiterbaren Offenheit im Umgang mit Unterstützungs- und Hilfsangeboten. Eines dürfte jedenfalls eine Binsenweisheit sein: etwas kann immer noch besser werden, aus mehr oder weniger zu gewichtenden Unzulänglichkeiten kann stets (noch) mehr an Qualität entstehen.
11. Eine von meinen o.g. Überlegungen etwas darüber hinaus und weiterführende Erkenntnis, die sich in allen Alltagsbereichen immer wieder bestätigt, ist leider die geradezu inflationäre Zunahme von grundsätzlich positiv besetzten Begrifflichkeiten. Wie schnell man hierzulande zum Experten avanciert, sieht man nicht nur im politischen Bereich. Dies gilt auch für Fachwissen. Zudem ist auch die gegenwärtige Lebenssituation viel zu komplex, als dass einer gar alles oder nur hinreichend umfassend wissen, sich somit gar als sakrosankt auf allen Gebieten ausgeben könnte. Wie ohnehin der "wahre Könner" kaum Aufhebens um seine Kompetenz machen und jederzeit ein offenes Ohr für Anregungen haben dürfte , da er / sie ohnehin um seine Fähigkeiten, damit auch um die jeweiligen Grenzen weiß.
Was diese allgemeinere Überlegung hier mit dem Storchengeschehen von Görsbach, mit dem Storchenkontext, zu tun hat?
Ganz einfach, nicht jede als Storchenexperte geführte Person verdient diese Bezeichung qua professione oder qua prudentia, nicht jeder Storchenvater ist tatsächlich ein Storchenvater mit der durch diese Konnotation intendierten einschlägigen Qualität, nicht jedes als "wissenschafltlich" deklarierte Tun ist von ebensolcher Qualität und vor allem scheint auch zu gelten, dass lange nicht alles, was durch intersubjektive Übereinkunft einer wie auch immer quantifizierbaren Gruppierung als richtig, zutreffend, wahr verkauft wird, auch den Ansprüchen für gegenwärtig nicht falsifizierbaren Hypothesen genügt ... Oder einfacher formuliert: Es kann niemals schaden, sich seiner eigenen Grenzen stets bewusst zu sein, an deren qualitativer Erweiterung stetig zu arbeiten und sich jeweils um Erkenntnsisse auf dem neuesten Stand zu bemühen, wozu allerdings auch die Anerkennung von Leistungen und Erfolgen anderer sowie das Aufgreifen deren Erfahrungen gehört, anstatt beispielsweise -- aus welcher persönlichen psychischen Problemlage heraus auch immer -- sie gering zu achten oder gar falsch darzustellen. Oder noch einfacher: Mehr Sein als Schein, so muss die Grundpositionierung und Zielsetzung allen Handelns lauten!
Mir wurde einmal, als ich einen seit Jahrzehnten erfolgreichen Storchenbetreuer aus Norddeutschland lobend erwähnte und seine umfangreiche Arbeit sowie die hervorragenden, von ihm selbst geschaffenen, strukturierten Arbeitsbedingungen detailliert schilderte, entgegen gehalten, dass jener "in Storchenkreisen sehr umstritten" sei und dies zudem mit der Frage ergänzt, ob denn die Störche dort oben überhaupt genug zu fressen fänden. Fast schon überflüssig anzumerken, dass "dort oben" die Störche (zumindest noch) viel bessere Nahrungsbedingungen vorfinden als in jener Gegend des hier namentlich von mir ganz bewusst nicht genannten Fachmannes und Kritikers! Wohlgemerkt, dies war kein Laie, der so sprach, sondern ein Experte. Auf meine Nachfrage musste jener dann einräumen, dass er sich die Arbeit von jenem sehr erfolgreichen Storchenexperten noch nicht einmal mit eigenen Augen angesehen hatte. Er hatte also nur das nachgeplappert, was andere (mit ebensolcher Unkenntnis, um nicht Böswilligkeit oder gar Neidgefühle zu unterstellen ...) vorgeplappert hatten. So kann und darf jedoch geistige Auseinandersetzung und deren Umsetzung in praktische Arbeit (hier: mit ihrer dann für die betroffenen Tiere relevanten negativen Auswirkung!) nicht stattfinden; sie muss immer auf der Grundlage solider Zurkenntnisnahme, ehrlicher Recherchen, objektiven Bemühens, -- dies alles dann eine notwendige freilich noch nicht hinreichende Bedingung für Erkenntnisgewinn --, basieren, sie muss den Anforderungen von Optimierungsprozessen genügen! In Unkenntnis einfach nur zu schwätzen oder sich rechthaberisch zu gebärden, ist niemals zielführend ...
Schon gar nicht sollte mit Diffamierungen gearbeitet werden, auch ist es kein Zeichen von Souveränität, wenn Hilfsangebote und Besorgnis verbal mit Begriffen wie "Hysterie" o.ä. desavouiert werden. Letztlich fällt das immer wieder auf die "Produzenten" jener Entgleisungen zurück. (Psychologisch betrachtet ist derartiges Verhalten bekanntlich nicht selten ein Ausdruck von Unsicherheit, Geltungsbedürfnis, Minderwertigkeitsgefühlen, etc.)
Es gibt jedoch auch andere, überwiegend technisch-fachlich bezogene, Aspekte, bei denen die Umgangs- und Bewertungsweise nicht überall auf dem aktuellen Kenntnisstand rezipiert worden sind, obwohl die Faktenlagen offensichtlich und eindeutig sind. Der time-lag von erster Erkenntnis bis zum eigentlich erforderlichen Verbreitungsgrad ist leider häufig extrem lang, dies dann zum großen Nachteil für das Leben der Störche. Stellvertretend seien hier genannt das Wissen um die höchstgefährlichen Abspannmasten mit ihren horizontalen Isolatoren, deren Gefährlichkeit noch immer nicht auf breitester Ebene der Storchenexperten, seien sie nun anerkannt oder auch nur selbsternannt bzw. intersubjektiv zu solchen hochstilisiert, erfasst wird; ebenso verhält es sich mit einigen Ansichten zum Nisthilfenbau, wo die notwendige Garantie auf Bodendurchlässigkeit immer noch nicht richtig beachtet wird und durch korbflechtartige Gebilde eine Nestbodenverdichtung über die ständige Trittmassage durch die Störche mit der Folge von Staunässegefahr geradezu herausgefordert wird. Einfacher lässt sich dieses Phänomen des Viel-zu-spät-Begreifens und dem Unvermögen zu einer eigentlich entsprechend notwendigen Umsetzung aktueller Erkenntnis als eine Art Differenz zwischen aktualisierter Kompetenz auf der einen Seite und Verharrensmodi auf der anderen aufzeigen. Sonst will man doch auch nicht zu den "Ewig-Gestrigen" und "Zu-wenig-Wissenden" gehören ... (Um etwaige Missverständnisse auszuschließen: das Beibehalten von erfolgreicher Praxis, von im besten Sinne konservativer in Theorie und Praxis bewährter Denk- und Verfahrensweisen, ist natürlich zu begrüßen und wertzuschätzen!)
Betrachtet man all die vorgenannten Faktoren, die letztlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben können, dann ist es also leicht zu sehen, dass eine Angelegenheit, die oberflächlich betrachtet manchen Leuten als recht einfach reduzierbar erscheinen mag (hier: der Ablauf des Storchengeschehens in Görsbach 2016), durchaus von einer erheblichen Komplexität, mit sehr vielen Wirkungs-Variablen verwoben, ist, die von gründlichem analytischem Vermögen über soziale Kompetenz (vor allem auch: Fähigkeit zu diskursivem oder zumindest für Diskussionen offenem Verhalten!) bis hin zu fachmännischem Knowhow und dessen Umsetzungsvermögen reicht. Diesem Umstand Rechnung zu tragen, sollte man sich auf allen Ebenen ernsthaft mit aller Kraft und allen Möglichkeiten stets bemühen.
Ich hoffe, mit meinen Überlegungen einen positiven Beitrag zu einer notwendigen und zumindest in Teilen längst überfälligen Diskussion geleistet zu haben und es würde mich freuen, wenn Betroffene und Interessierte ihrerseits ebenso verfahren können und würden. Letztlich geht es darum, den Störchen wirkungsvoll und nachhaltig zu helfen, sie entsprechend zu unterstützen und andersgerichtete eigene Ambitionen (z.B. Selbstdarstellungen, Identitätsaspekte) in jeweils erträglichen Grenzen zu halten. Damit geht es auch darum, zu begreifen, dass Tiere, hier: Störche, nicht mehr als "Sache" zu behandeln sind und ihnen damit vor allem auch eine "Würde" zukommt und dass sie auch einen Anspruch auf unverzügliche und wirkungsvolle Hilfeleistung in Notlagen haben! Gerade im vorliegenden Fall taugt die tote Störchin zu alles anderem als zur Herabwürdigung zu einem Präsentationsobjekt; hier wurde m.E. erneut ein mehr als merkwürdiger Weg beschritten, ein weiteres zu bedauerndes Glied in einer Kette von Ungereimtheiten.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Buchenau M.A.
Der Mensch ist wie eine Bruchrechnung: Sein Zähler zeigt an, was er ist, und sein Nenner, wofür er sich hält. Je größer der Nenner, desto kleiner der Bruch. (Anmerkung von mir: also desto geringer sein Wert ...)
(Leo Tolstoi)
Seiten im Aufbau, weitere Inhalte demnächst dann hier ...
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